Sie haben meist ein abgeschlossenes Hochschulstudium, arbeiten Vollzeit und können doch ihren Lebensunterhalt kaum bestreiten. Viele Künstlerinnen und Künstler sind auf Nebentätigkeiten angewiesen. Das Klischee vom freischaffenden Künstler, der Pizza ausliefert oder Taxi fährt, ist noch immer Alltag für viele Kulturschaffende.
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalens ist es deshalb ein zentrales kulturpolitisches Anliegen, die faire Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern sicherzustellen. Die Einführung erfolgt in zwei Schritten: Für selbstständige, professionelle Künstlerinnen und Künstler gelten ab 1. August 2024 Honoraruntergrenzen in den Programmen der Kulturellen Bildung, die allein vom Land gefördert werden. Die flächendeckende Einführung in allen Sparten folgt ab Januar 2026. Dann gelten bei der Bezahlung von Künstlerinnen und Künstlern Honoraruntergrenzen, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Damit ist Nordrhein-Westfalen das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden so konsequent umsetzt.
Zur Ermittlung fairer Honoraruntergrenzen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft mit einer dafür eigens eingesetzten, unabhängigen Fachkommission und den Fachverbänden aller Sparten zusammengearbeitet. In der Kommission waren Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Kulturrats und des Kulturrats NRW, eine Vertreterin der Kommunalen Spitzenverbände, zwei Expertinnen aus den Bereichen Gewerkschaften und Wissenschaft und eine Vertreterin der Stadt Köln, die mit Honoraruntergrenzen bereits Erfahrung hat, an der Ermittlung der Honorare beteiligt.
Kulturministerin Ina Brandes